Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.12.2008 - I-3 Wx 211/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2575
OLG Düsseldorf, 17.12.2008 - I-3 Wx 211/08 (https://dejure.org/2008,2575)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2008 - I-3 Wx 211/08 (https://dejure.org/2008,2575)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - I-3 Wx 211/08 (https://dejure.org/2008,2575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klarstellung einer auf einer unklaren Bewilligung beruhenden Grundbucheintragung

  • Judicialis

    GBO § 19; ; GBO § 29

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 19; GBO § 29
    Klarstellung einer auf einer unklaren Bewilligung beruhenden Grundbucheintragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 101
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 29.07.2008 - 34 Wx 28/08

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf einen Klarstellungsvermerk hinsichtlich einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2008 - 3 Wx 211/08
    Ein solcher Vermerk kann eingetragen werden, wenn der vorhandene Grundbucheintrag Umfang und Inhalt eines eingetragenen Rechts nicht in einer Weise verlautbart, die Zweifel ausschließt (OLG München 34 Wx 28/08 vom 29. Juli 2008 bei Juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2009 - 3 Wx 52/09

    Sondereigentum an Balkonräumen; Klärung von Zweifelsfragen im Grundbuch

    Aus diesen Gründen kommt beispielsweise ein Klarstellungsvermerk nicht in Betracht, wenn er lediglich dazu dient, wegen Zweifeln an einer rechtswirksamen Auflassung - deren Unwirksamkeit mithin nicht feststeht - alternativ den Erwerb des Eigentums auf der Grundlage einer vorsorglich wiederholten zweiten Auflassung zusätzlich im Grundbuch zu verlautbaren (zu Vorstehendem: BayObLGZ 1988, S. 124 ff; BayObLG Rpfleger 2002, S. 303 f; BayObLG NJW-RR 2004, S. 738; OLG München Rpfleger 2009, S. 81 ff; Senat, Beschluss vom 27. Februar 2009 in Sachen I-3 Wx 11/09; vgl. ferner Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2008 in Sachen I-3 Wx 211/08; der Rechtsprechung folgend: Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008, § 53 Rdnr. 7; Bauer/von Oefele-Wilke, GBO, 2. Aufl. 2006, § 13 Rdnr. 58; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl. 2008, Rdnr. 294 - 296).
  • OLG Naumburg, 23.05.2019 - 12 Wx 20/19

    Grundbuchsache: Richtigstellung der fehlerhaften Bezeichnung eines

    Gegen die Ablehnung einer bloß richtig- oder klarstellenden Eintragung ist die unbeschränkte Beschwerde zulässig (Demharter, Grundbuchordnung, 31. Auflage, § 71, Rn. 46; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - I-3 Wx 211/08 -, Rn. 21, juris).
  • OLG München, 15.05.2015 - 34 Wx 103/15

    Unbeschränkte Grundbuchbeschwerde gegen amtliche Eintragung eines

    Gemäß § 71 Abs. 2 GBO gesetzlich beschränkt ist das Rechtsmittel nicht (OLG Düsseldorf FGPrax 2009, 101; Demharter GBO 29. Aufl. § 71 Rn. 46 und § 22 Rn. 22).
  • OLG München, 26.08.2014 - 34 Wx 247/14

    Wohnungsgrundbuchsache: Zulässigkeit eines Klarstellungsvermerks im

    Gegen die Eintragung einer sogenannten Klarstellung (zum Begriff Demharter GBO 29. Aufl. § 53 Rn. 7) ist die unbeschränkte Grundbuchbeschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO mit dem Ziel der Löschung des beanstandeten Vermerks statthaft (OLG Düsseldorf FGPrax 2009, 101; Demharter § 71 Rn. 46).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2009 - 3 Wx 60/09

    Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

    Aus diesen Gründen kommt beispielsweise ein Klarstellungsvermerk nicht in Betracht, wenn er lediglich dazu dient, wegen Zweifeln an einer rechtswirksamen Auflassung - deren Unwirksamkeit mithin nicht feststeht - alternativ den Erwerb des Eigentums auf der Grundlage einer vorsorglich wiederholten zweiten Auflassung zusätzlich im Grundbuch zu verlautbaren (zu Vorstehendem: BayObLGZ 1988, S. 124 ff; BayObLG Rpfleger 2002, S. 303 f; BayObLG NJW-RR 2004, S. 738; OLG München Rpfleger 2009, S. 81 ff; Senat, Beschluss vom 27. Februar 2009 in Sachen I-3 Wx 11/09; vgl. ferner Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2008 in Sachen I-3 Wx 211/08; der Rechtsprechung folgend: Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008, § 53 Rdnr. 7; Bauer/von Oefele-Wilke, GBO, 2. Aufl. 2006, § 13 Rdnr. 58; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl. 2008, Rdnr. 294 - 296).
  • OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 10/13

    Wohnungsgrundbucheintragung: Richtigstellung einer offenbaren Unrichtigkeit

    Die im Grundbuch eingetragene Richtigstellung einer offenbaren Unrichtigkeit, die jederzeit von Amts wegen vorgenommen werden konnte, unterliegt mangels öffentlichen Glaubens der unbeschränkten Beschwerde (OLG Düsseldorf FGPrax 2009, 101; Demharter GBO 28. Aufl. § 71 Rn. 46), die jedoch aus folgenden Gründen keinen Erfolg hat:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht